Betriebsausgaben: Welche Ausgaben sind nicht abzugsfähig bei der Steuer?

Was ist eine Betriebsausgabe? Was sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben?

Was ist eine Betriebsausgabe im Steuerrecht? Was versteht man darunter?

Im Grunde ist die Definition einer Betriebsausgabe im Sinne des Steuerrechts und die Frage, welche Ausgaben bzw. Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzbar sind recht trivial. Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen in Geld oder Geldeswert.

§ 4 Abs. 4 EStG bricht dies auf einen kurzen Satz runter: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“

Nun, was kann man hierunter verstehen?

Wichtig ist sich zunächst zu analysieren, was der Gesetzgeber mit „durch den Betrieb veranlasst“ meint und welche Ausgaben hierunter fallen. Für die Entscheidung der Frage, ob Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind, kommt es darauf an, ob die Aufwendungen »durch den Betrieb veranlasst sind«
(§ 4 Abs. 4 EStG). Der Begri􀁷 der betrieblichen Veranlassung erfordert, dass ein
wirtscha􀁸licher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb
(Beruf) besteht (BFH Urteil vom 1.6.1978, IV R 36/73, BStBl II 1978, 499). Liegt ein
solcher Zusammenhang vor, so können die Aufwendungen bei der Ermittlung des
Gewinns grundsätzlich abgezogen werden. Handelt es sich dagegen um Kosten, die
dem privaten Bereich zuzurechnen sind, so kommt ein Abzug nicht in Betracht.