Eingangssteuersatz

Wo ist der Einkommensteuertarif gesetzlich geregelt? Was ist ein Eingangssteuersatz?

Wo ist der Einkommensteuertarif gesetzlich geregelt?

Der deutsche Einkommensteuertarif ist ein in Prozent ausgedrückter Steuersatz zur Berechnung der Einkommensteuer. Je nach Familienstand des Steuerpflichtigen wird sie nach der Grundtabelle (für Alleinstehende und vom Ehepartner getrennt Lebende) oder nach der Splittingtabelle, die regelmäßig für Verheiratete gilt, ermittelt. In den Tabellen ist jeder Höhe des zu versteuernden Einkommens ein Steuerbetrag zugeordnet.

Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (§ 32a EStG). Sie ermittelt sich ohne Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts, der außerordentlichen Einkünfte und der ausländischen Einkünfte gemäß der Steuerberechnungsformel gemäß Einkommensteuergesetz:

§ 32a Abs. 2 EStG:
Die tarifliche Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2018 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

  1. bis 9 000 Euro (Grundfreibetrag): 0;
  2. von 9 001 Euro bis 13 996 Euro: (997,8 · y + 1 400) · y;
  3. von 13 997 Euro bis 54 949 Euro: (220,13 · z + 2 397) · z + 948,49;
  4. von 54 950 Euro bis 260 532 Euro: 0,42 · x – 8 621,75;
  5. von 260 533 Euro an: 0,45 · x – 16 437,7.

Was ist ein Eingangssteuersatz bei der Einkommensteuer?

Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag von aktuell EUR 9.000 beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz, der seit 2009 bei 14 % liegt.

Da die Einkommensteuer einen linear progressiven Belastungsverlauf aufweist, steigt mit jedem zusätzlich verdienten Einkommenseuro der Steuersatz an. Der Spitzensteuersatz, der seit 2005 bei 42% liegt, wird bei einem Einkommen von 53.666 Euro (107.332 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) erreicht.