Gesamtbetrag der Einkünfte

Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte?

Der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich wie folgt

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

= Summe der Einkünfte

./, Altersentlastungsbetrag
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
./. Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG

= Gesamtbetrag der Einkünfte

Hierbei ist zu beachten, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen seit Einführung der Abgeltungsteuer (ab 2009) nicht zu den Einkünften gerechnet werden.