Grundfreibetrag

Was ist der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer?

In Deutschland lebende Personen müssen grundsätzlich nur dann eine Steuererklärung für das abgelaufene Jahr 2017 einreichen, wenn ihre Einkünfte mehr als EUR 8.820 (2018: EUR 9.000) betragen haben und darin keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn) enthalten bzw. von denen Steuern abgezogen worden sind.

Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Der Gundfreibetrag muss nicht beantragt werden, er steht jedem Steuerzahler ganz automatisch zu. Es muss weder ein Antrag gestellt werden, noch irgendwo ein Kreuzchen in der Steuererklärung gemacht werden. Das Bundeskabinett muss sich alle zwei Jahre mit dem Thema Existenzminimum beschäftigen und einen Bericht vorlegen. Die Politik legt danach fest, ob und wenn ja, wie stark der Grundfreibetrag steigen muss. In der Regel wird der Grundfreibetrag dann erhöht, da ja auch die lebensnotwendigen Dinge wie Essen stetig teurer werden.

Was ist das Existenzminimum als Basis für die Berechnung des Grundfreibetrags?

Als deutscher Staatsbürger haben Sie das Recht, ein Existenzminimum zur Befriedigung Ihrer Bedürfnisse zu erhalten.

Um festzustellen, was die Menschen im Durchschnitt brauchen, wird errechnet, wie viel Geld die Bürgerinnen und Bürger im Jahr für Lebensmittel, eine angemessene Wohnung, für Kleidung, Heizung, notwendige medizinische Versorgung und so weiter mindestens brauchen. Daraus ergibt sich der durchschnittliche Mindestbedarf für den Lebensunterhalt. Danach werden die Zuwendungen des Staates berechnet. Man nennt sie „Regelsätze“. Diese Zuwendungen des Staates unterscheiden sich nach den Lebensumständen der Menschen. So hat zum Beispiel eine Person, die alleine wohnt, einen höheren Anspruch als ein Jugendlicher, der bei seinen Eltern wohnt. Weil die Lebenshaltungskosten von Jahr zu Jahr steigen, müssen die Zuwendungen von Seiten des Staates, also diese „Regelsätze“, immer wieder neu angepasst werden. (siehe bpb)

Wie hoch sind die Grundfreibeträge der vergangenen Jahre bei der Einkommensteuer?

Jahr Ledige Verheiratete
Grundfreibetrag 2018 9.000 Euro (aktuell) 18.000 Euro (aktuell)
Grundfreibetrag 2017 8.820 Euro 17.640 Euro
Grundfreibetrag 2016 8.652 Euro 17.304 Euro
Grundfreibetrag 2015 8.472 Euro 16.944 Euro
Grundfreibetrag 2014 8.354 Euro 16.708 Euro
Grundfreibetrag 2013 8.130 Euro 16.260 Euro
Grundfreibetrag 2012 8.004 Euro 16.007 Euro
Grundfreibetrag 2011 8.004 Euro 16.007 Euro
Grundfreibetrag 2010 8.004 Euro 16.007 Euro
Grundfreibetrag 2009 7.834 Euro 15.667 Euro
Grundfreibetrag 2008 7.664 Euro 15.329 Euro
Grundfreibetrag 2007 7.664 Euro 15.329 Euro