Was ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit?

Was sind Insolvenzeröffnungsgründe? Was ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit?

Welche Insolvenzeröffnungsgründe gibt es?

Bei den Insolvenzeröffnungsgründen ist zwischen allen Schuldern und speziell nochmals einer juristischen Person zu unterscheiden.

Allgemein für alle Schuldner sind die geltenden Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Zahlungsunfähigkeit,
  • drohende Zahlungsunfähigkeit.

Bei einer juristischen Person ist neben der Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Eröffnungsgrund.

§ 16 Eröffnungsgrund
§ 17 Zahlungsunfähigkeit
§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit
§ 19 Überschuldung

Was ist eine Zahlungsunfähigkeit bei einer Insolvenz?

Nach der Definition des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunfähigkeit als allgemeiner Eröffnungsgrund unterscheidet sich von den anderen beiden Gründen dadurch, dass die Eröffnung vom Schuldner und dessen Gläubiger geltend gemacht werden kann.

Was ist die drohende Zahlungsunfähigkeit bei einer Insolvenz?

Sofern der Eintritt der Zahlungsfähigkeit aufgrund eines Finanzplans zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft überwiegend wahrscheinlich ist, spricht man von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Abs. 1 InsO). Dabei werden üblicherweise Zeiträume zugrunde gelegt, die das laufende und das nachfolgende Geschäftsjahr umfassen.

Eine Insolvenzantragspflicht (vgl. § 15a InsO) besteht bei bloß drohender Zahlungsunfähigkeit nicht. Dieser Eröffnungsgrund soll es dem Schuldner lediglich ermöglichen, eine frühzeitigere Verfahrenseröffnung herbeizuführen, um damit seine Sanierungsaussichten zu verbessern.

Was ist eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts?

Die Beurteilung, ob eine Überschuldung vorliegt oder nicht, basiert auf einer insolvenzrechtlichen und nicht nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Bilanz. Daneben muss eine negative Fortführungsprognosevorliegen, nach welcher die künftige Lebensfähigkeit des Unternehmens eher unwahrscheinlich ist. Die Überschuldung ist nur bei juristischen Personen Eröffnungsgrund und löst die Insolvenzantragspflicht aus (§ 15a Abs. 1 InsO).

Was ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit? Was sind die Folgen? Wer kann einen Antrag auf Insolvenz stellen?

Wo ist der Fall einer drohenden Zahlungsunfähigkeit im Insolvenrecht geregelt?

Der Wortlaut des § 18 InsO sagt hierzu folgendes:

(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.

(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

(3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind.

Was ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund? Was ist ein Finanzplan bzw. Liquiditätsplan?

Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wird im Unterschied zu einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit auf die künftige Liquiditätslage abgestellt. Insofern sind bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nicht nur die bestehenden sondern die bereits fälligen und die demnächst fälligen Zahlungspflichten zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Prognose können ebenso die noch nicht rechtlich begründeten Zahlungspflichten einbezogen werden, sofern diese üblich oder zu erwarten sind. (BGH 5.12.2013 IX ZR 93/11; BGH 22.05.2014 IX ZR 95/13)

Was ist ein Finanzplan bzw. Liquditätsplan?

Dabei ist den bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Prognose des Finanzplans die vorhandenen und künftigen Zahlungsmittel gegenüberzustellen. Sofern diese Zahlungsmittel die prognostizierten Verbindlichkeiten nicht abdecken, so kann von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden.

Um diese etwaige Lücke zu ermitteln stellt der Geschäftsführer einen FInanzplan für einen überschaubaren Zeitraum auf (BGH 07.07.2011, IX ZR 8/09) Dieser Liquiditätsplan ist bei einer Antragstellung Nachweis für eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Insofern muss dieser nach dem strengen Vorsichtsprinzip erstellt werden.

Der Eintritt der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen muss nicht sicher feststehen (§ 271 BGB), ebenso muss das Ergebnis der Gegenüberstellung von Zahlungsein- und Zahlungsausgängen nicht sicher sein.
Über den Eintritt von der Zahlungsunfähigkeit muss eine Prognoseentscheidung getroffen werden, so dass der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher ist als ein Liquiditätsüberschuss (sprich: Wahrscheinlichkeit > 50 % – BGH 5.12.2013, IX ZR 93/11)

Wie lang muss der Prognosezeitraum des Finanzplan sein?

Der Prognosezeitraum ist zumeist auf das laufende und das kommende Geschäftsjahr begrenzt, da nur über einen solchen Zeitraum eine verlässliche Planung erstellt werden kann.

Wer hat das Recht einen Insolvenzantrag bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu stellen? Was ist zu beachten?

Das Recht zum Insolvenzantrag auf Grund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit hat in dem Fall nur der Schuldner selbst, so dass dieser Weg auf den Eigenantrag beschränkt ist. Ein Antrag eines Gläubigers wäre insofern unzulässig.