GmbH Gründung

Wie wird eine GmbH gegründet? Wie wird eine Unternehmergesellschaft gegründet? Wie hoch ist die Haftung der Gesellschafter?

Wie muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH aussehen? was muss er enthalten? Was ist der Gesellschaftszweck?

Für die Gründung einer GmbH wird ein ordnungsmässiger Gesellschaftervertrag benötigt – bei einer Ein-Personen-GmbH tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrages die Erklärung des Alleingesellschafters über die Errichtung der Gesellschaft.

Gem. § 1 GmbHG darf eine GmbH mit jedem gesetzlich zulässigen Gesellschaftszweck errichtet werden. Eine GmbH darf neben unternehmerischen Zwecken also auch privaten oder ideellen Zwecken dienen. Der Zweck darf nur nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Eine GmbH zur Verfolgung strafbarer Ziele wäre also zum Beispiel unzulässig.

Der Unternehmensgegenstand macht für die Außenwelt den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erkennbar. Außerdem schützt der Gesellschaftszweck die Gesellschafter. Der Geschäftsführer ist nämlich verpflichtet, nur innerhalb des Unternehmenszwecks zu handeln. Überschreitet er willkürlich diese Kompetenzen, sind seine Handlungen zwar trotzdem wirksam. Er macht sich aber ggf. schadenersatzpflichtig.

Sobald der Gesellschaftsvertrag unterschrieben ist, entsteht eine sogenannte Vor-GmbH.

Was sind die Formvorschriften für einen GmbH Gesellschaftsvertrag?

Es gibt nur wenige gesetzliche Vorgaben bei der GmbH Gründung zum Inhalt eines Gesellschaftsvertrages für eine GmbH. Nach § 3 Abs. 1 GmbHG muss der GmbH-Vertrag zwingend Angaben über

  • die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
  • den Gegenstand des Unternehmens,
  • den Betrag des Stammkapitals, und
  • die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt

machen.

Nach § 3 Abs. 2 GmbHG müssen weiter Vereinbarungen, die das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander regeln sollen, ebenfalls zwingend im Gesellschaftsvertrag auftauchen und beurkundet werden. Beispielhaft, und nicht abschließend, sind in § 3 Abs. 2 GmbHG hier die geplante Befristung der Gesellschaft oder die Verpflichtung der Gesellschafter, Nebenleistungen zu erbringen, aufgezählt.

Sind für die GmbH Gründung höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer vorgesehen, kann die GmbH nach § 2 Abs. 1a GmbHG in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden und ein in Anlage zum GmbHG befindliches Musterprotokoll zur Gründung verwendet werden.

Von dem Erfordernis der notariellen Beurkundung wird man jedoch auch bei Benutzung dieses Musterprotokolls nicht befreit.

Wenn die GmbH bei der Gründung mehr als nur einen Gesellschafter haben soll, wird dieses vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Musterprotokoll allerdings kaum sinnvoll zum Einsatz kommen können, da ihm zum Beispiel jegliche Regelung zum Verhältnis der Gesellschafter untereinander und auch jegliche Regelungen zur Veräußerung oder Belastung von Geschäftsanteilen fehlen.

Dabei ist der Gesellschaftsvertrag ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen und muss notariell beurkundet werden.

Wie hoch muss das Stammkapital einer GmbH bei einer Gründung sein? Wieviel muss eingezahlt werden?

Die Anmeldung durch den Notar zum Handelsregister darf erst erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, mindestens 1/4 eingezahlt ist. Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens so viel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrags der Stammeinlagen, für die Sacheinlagen zu leisten sind, 12.500 € – und damit die Hälfte des Mindeststammkapitals – erreicht.

Das Stammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 5 GmbHG insgesamt mindestens EUR 25.000. Dieser Betrag setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen, die unterschiedlich hoch sein können.

Für die Erbringung der Einlage bei der GmbH Gründung sind folgende Formen denkbar:

  • Geldeinlagen, auch Bareinlagen genannt
  • Sacheinlagen. Hier leisten die Gesellschafter ihren Beitrag durch werthaltige Sachen oder durch Rechte. Das können z.B. Maschinen, Immobilien, Forderungen gegen Dritte oder Marken- bzw. Urheberrechte sein. Ein Problem, welches die Gründung dabei verzögern kann, ist hierbei oftmals die Bewertung der SacheinlagenEin weiteres Beratungsfeld sind die sog. verdeckten Sacheinlagen. 
  • Gemischte Einlagen. Bar- und Sacheinlagen lassen sich auch kombinieren. Dann wird ein Teil in Geld eingebracht, ein anderer Teil in Sachen oder Rechten.

Dabei müssen die Einlagen bei der GmbH Gründung wie folgt erbracht werden:

  • Bareinlagen müssen nicht in voller Höhe eingezahlt worden sein, es reicht bereits die Einbringung von einem Viertel
  • Sacheinlagen müssen komplett eingebracht werden
  • Bei den gemischten Einlagen muss das Geld zu einem Viertel und die Sachen im Ganzen eingebracht werden
  • Für die Eintragung einer GmbH in das Handelsregister müssen mindestens 12.500 € (Geldeinlagen und eventuelle Sacheinlagen) eingebracht sein.

Wie hoch muss das Stammkapital einer UG (Unternehmergesellschaft) sein?

Das Mindestkapital einer UG beträgt bei ihrer Gründung EUR 1 (§ 5a GmbHG). Es kann aber auch theoretisch bis 24.999 ,- € steigen. Ab 25.000 € Stammkapital kann keine UG mehr, sondern nur eine GmbH gegründet werden. Das Stammkapital setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen. Diese können sich in der Höhe unterscheiden.

💡 Wie wird eine UG in eine GmbH umgewandelt?

Wie haften die Gesellschafter bei einer Gründung einer GmbH? Was ist eine Vor-Gmbh?

Bei der Gründung der GmbH haften die Gesellschafter der vor der Eintragung bestehenden Vor-GmbH für Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft unbeschränkt (sog. Gründerhaftung).

Unbeschränkt bedeutet in Summe die Differenz zwischen dem statutarischen Stammkapital abzüglich des satzungsmäßig festgelegten Gründungsaufwands und dem Wert des Gesellschaftsvermögens im Zeitpunkt der Eintragung entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Sofern die Eintragung bei der GmbH Gründung aus welchen Gründen auch immer nicht durchgeführt wird, haften die Gesellschafter ebenfalls unbeschränkt für die durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckten Verluste, ohne dass es allerding einer Auffüllung des Stammkapitals bedarf.

Bei einem Kauf einer Mantel GmbH und nicht mehr vollständigem Stammkapital sind nach inzwischen ständiger Rechtsprechung die Gründungsvorschriften wie Kapitalaufbringungs- und Haftungsvorschriften in der Gründungsphase teilweise entsprechend anwendbar. So bedarf es bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Versicherung der Geschäftsführer über den ungeschmälerten Bestand des Stammkapitals. Ist im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung das Gesellschaftsvermögen nicht mehr in dem Umfang des satzungsmäßigen Stammkapitals vorhanden, ist das Gesellschaftsvermögen wieder bis zu dieser Grenze aufzufüllen (sog. Unterbilanzhaftung). Besteht im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung eine Deckungslücke zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem satzungsmäßigen Stammkapital, haften die Erwerber für eine etwaige Unterbilanz.

Wie ist der Ablauf einer GmbH Gründung? Was sind die einzelnen Schritte?

  1. Erstellung Gesellschaftsvertrag.
  2. Notartermin & Verlesung des Gesellschaftsvertrags.
  3. Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags durch alle Gesellschafter und notarielle Beurkundung Vertrag.
  4. Erstellung einer Gesellschafterliste
  5. Einzahlung der Stammeinlagen
  6. Übermittlung aller Informationen ans Amtsgericht bzw. Handelsregister durch den Notar
  7. Für die Bearbeitung benötigt das zuständige Amtsgericht in der Regel einige Tage und verschickt dann eine Bestätigung der Eintragung.