Geschäftsreisen: Wie hoch sind die Auslagen für einen Steuerberater?

Welche Auslagen darf ein Steuerberater bei einer Geschäftsreise an den Mandanten fakturieren?

Was ist eine Geschäftsreise eines Steuerberaters?

Eine Geschäftsreise eine Steuerberaters liegt vor, wenn der Steuerberater in Ausübung eines ihm erteilten und nach der StBVV zu berechnenden Auftrages ein Geschäft außerhalb der Gemeinde, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Steuerberaters befindet, ausübt.

Für Tätigkeiten am Ort der beruflichen Niederlassung oder am Wohnsitz des Steuerberaters können Reisekosten nicht abgerechnet werden.

Auch bei verhältnismässig geringen Entfernungen liegt eine Geschäftsreise vor.

Dabei sind die Reisekosten grundsätzlich vom Ort der beruflichen Niederlassung und nicht vom Wohnort aus zu berechnen.

Wie hoch sind die Auslagen des Steuerberater für Fahrtkosten mit dem Auto?

Zur Abgeltung der Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie der Abschreibung des Autos werden ab 1. Januar 2017 EUR 0,30 pro gefahrenen Kilometer bei einer Geschäftsreise pauschal vergütet. (Auslagenersatz) Dabei kommt es auf die tätsächlich entstandenen Kosten, egal ob diese niedriger oder höher sind, nicht an. Alle Aufwendungen sind durch den pauschalierten Satz abgegolten.

Für die Berechnung der Kilometer ist die tatsächliche Fahrtstrecke inkl. Umleitungen zugrunde zu legen. Auslagen wie bspw. Parkgebühren sind zusätzlich zu vergüten.

Wie hoch sind die Auslagen des Steuerberater für die Benutzung anderer Verkehrsmittel wie bspw. Flugzeug, Bahn und Taxi?

Als andere Verkehrsmittel bei einer Geschäftsreise kommen Bahn, Flugzeug und Taxi sowie Mietwagen in Frage. Diese sind in Höhe der angemessenen Aufwendungen abzugsfähig.

Angemessen bedeutet zum einen im Hinblick auf die Wahl des Verkehrsmittels als auch die gewählte Klasse.

Bei der Benutzung eines Flugzeugs ist die Angemessenheit sicherlich abhängig von der Dauer der Reisezeit und den Höhen der Flugkosten. Diese sind im Zweifel neben die Kosten der Bahn zu legen und miteinander zu vergleichen.

Erstattungsfähig dürften im innerdeutschen Verkehr die „Economy-Class“, im europäischen und kontinentalen Verkehr die „Business-Class“ sein.

Kosten der Bahncard sind nicht erstattungsfähig, da es sich um allgemeine Geschäftskosten handelt.

Aufwendungen für die Benutzung eines Taxis für die Anfahrt und Rückfahrt zum Bahnhof oder zum Flughafen sind erstattungsfähig.

Wie hoch sind die Abwesenheitsgelder bzw. Verpflegungsmehraufwendungen, die ein Steuerberater berechnen kann?

Je Kalendertag sind folgende Abwesenheitsgelder berechnungsfähig:

Inland in EUR Ausland in EUR
Reisen bis vier Stunden 20 30
Reisen von 4 – 8 Stunden 35 52,50
Reisen von mehr als 8 Stunden 60 90

Der Berechnung zugrunde liegen die tätsächlichen Reisezeiten vom Verlassen der beruflichen Niederlassung bis zur Rückkehr.

Wie hoch sind die Übernachtungskosten, die ein Steuerberater als Reisekosten abrechnen kann?

Wie schon bei den Flugkosten erwähnt müssen die tatsächlichen – angemessenen – Übernachtungskosten abgerechnet werden. Ein Vier-Sterne-Hotel sollte in jedem Falle angemessen sein.

Allerdings kommt es nicht unbedingt auf die Sterne des Hauses sondern vielmehr auf die tatsächlich gezahlten Übernachtungskosten sowie das Preisniveau an.

Kann ein Steuerberater einzelvertraglich höhere Auslagen berechnen, als die Auslagen lt. Steuerberatervergütungsverordnung?

Ähnlich wie für den Auslagenersatz gemäß § 4 StbVV gilt ebenso für die Reisekosten die Möglichkeit der höheren Vereinbarung. Dies ist insbesondere bei den Flug- und Hotelkategorien sowie den Kosten für den zurückgelegten Kilometer mit dem Auto zu beobachten.