Geringfügige Beschäftigung: Voraussetzungen und Infos

Was ist ein Minijob? Was sind die Regelungen bei der Sozialversicherung?

Was versteht man unter einem Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein.

  1. 450-Euro-Minijobs sind auf eine bestimmte Verdienstgrenze begrenzt.
  2. Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt.

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten seit dem  folgende Regelungen in der Rentenversicherung. Minijobber können nunmehr

  • rentenversicherungspflichtig,
  • rentenversicherungsfrei oder
  • von der Rentenversicherungspflicht befreit sein.

Minijob – Voraussetzungen und Grenzen bei der Sozialversicherung

Das Kriterium für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist die Höhe des Arbeitsentgelts. Das Arbeitsentgelt darf regelmäßig im Monat nicht mehr als 450 € betragen. Diese Grenze gilt bundeseinheitlich. Hierbei handelt es sich um einen Monatswert, der auch dann gilt, wenn die Beschäftigung nicht während des gesamten Kalendermonats besteht (; NZS 2018 S. 625).

Der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung muss einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag 5 % des Arbeitsentgelts. Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

Der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung muss demnach einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag 5 % des Arbeitsentgelts.

Voraussetzung für die Zahlung des Pauschalbeitrags ist, dass der geringfügig Beschäftigte in der geringfügigen Beschäftigung rentenversicherungsfrei oder von der Rentenversicherungspflicht befreit ist.