Midijob – das müssen Sie wissen!

Was ist ein Midijob und welche Grenzen gibt es?

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist im Grunde ein „normales“Beschäftigungsverhältnis mit geringeren Sozialabgaben für den Arbeitnehmer – sprich: eine Förderung des Nettolohns.

Die Midijobs wurden von der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder am 01.04.2003 eingeführt. Die Einführung erfolgte im Rahmen der „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Ziel war damals, für Arbeitnehmer, insbesondere für die Bezieher von Arbeitslosengeld, den Einstieg in niedrig bezahlte, aber sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse attraktiver zu machen.

Erzielte ein Arbeitnehmer in der Zeit bis Dezember 2012 ein Entgelt von mehr als 400,00 Euro monatlich, lag kein geringfügiges und damit auch kein sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis (Minijob) mehr vor. Ab einem Arbeitsentgelt von mehr als 400,00 Euro mussten damit sofort die Sozialversicherungsbeiträge seitens des Arbeitnehmers in voller Höhe geleistet werden. Das heißt, dass ab diesem geringen Entgelt die solidarische Beitragstragung (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte) gegriffen hat. Für den Arbeitnehmer bedeutete dies, dass bei einem Wechsel von einem Minijob in eine beitragspflichtige Beschäftigung die Beitragslast von 0,00 Prozent auf etwa 21,5 Prozent abrupt anstieg.

Zum 01.01.2013 wurde die Grenze für die geringfügigen Beschäftigungen von 400,00 Euro monatlich auf 450,00 Euro monatlich angehoben. In diesem Zuge musste auch die Grenze für die Midijobs um 50,00 Euro angehoben werden. Ab Januar 2013 handelt es sich damit bei Beschäftigungsverhältnissen mit einem Entgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro um Gleitzonenjobs.

Die Ausweitung der Gleitzonenjobs bzw. Midijobs auf eine Obergrenze von 1.300,00 Euro zum 01.01.2019 erfolgte, damit Geringverdiener bei den Sozialabgaben entlastet werden. Zugleich wird durch die neuen Regelungen sichergestellt, dass die betroffenen Arbeitnehmer aufgrund des reduzierten Arbeitsentgelts keine reduzierten Rentenleistungen aufbauen.

Welche Grenzen galten für einen Midijob bis 30. Juni 2019? Was ist eine Gleitzone?

Bis zum 30. Juni 2019 waren Teilzeitkräfte, die mindestens 450,01 und maximal 850 EUR monatlich verdienen, automatisch in der sogenannten Gleitzone. Ab dem 1.7.2019 heißt die Gleitzone dann Übergangsbereich und der Entgeltrahmen liegt bei 450,01 und maximal 1.300 EUR im Monat.

Wie werden die Arbeitgeberanteile bei einem Midijob berechnet?

Für die Ermittlung der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es bei Mitarbeitern im Übergangsbereich keine Besonderheiten. Der Arbeitgeber berechnet die Beiträge, wie bei allen anderen Mitarbeitern auch, aus dem vollen Arbeitsentgelt. Um Midijobber im Übergangsbereich als Geringverdiener zu entlasten, resultieren die Arbeitnehmeranteile bei der Lohnabrechnung aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage. Diese berechnet der Arbeitgeber anhand einer Formel, die jedes Jahr zum 1. Januar aktualisiert wird.

Ab Juli 2019 wird die beitragspflichtige Bemessungsgrundlage nach folgender Formel ermittelt:

F x 450 + ([1.300 / (1.300 – 450)] – [450 / (1.300 – 450)] x F) x (tatsächliches Bruttoarbeitsentgelt – 450)