Was ist eine Stiftung?

Was versteht man unter einer Stiftung? Was ist der Zweck und welche Typen gibt es?

Eine Stiftung ist ein modernes Mittel, um mit privatem Vermögen gesellschaftliche Veränderungen bewirken zu können. Dabei liegt der Reiz für die Stifterin oder den Stifter darin, eine nach ihren Vorstellungen sinnvolle Organisation gestalten zu können, um einen Zweck zu erfüllen, der ihnen besonders am Herzen liegt. Die Gründe bei der Errichtung sind somit vielfältiger Natur. Zu den genannten Gründen ist sicherlich immer ein Thema die Besteuerung, insbesondere einer Familienstiftung.

Was versteht man unter einer Stiftung? Warum wird eine Stiftung gegründet?

Im Regelfall wird eine Stiftung von dem oder den Stiftern gegründet, um sich im Sinne des Gemeinwohls und unter der Flagge eines gemeinnützigen Zwecks zu engagieren – hierzu wird das Vermögen, also der Vermögensstock eingebracht. Im Gegensatz hierzu gibt es Familienstiftungen, die in der Regel zur Sicherung des Vermögens gegründet werden.

Bei der Einbringung von Vermögen in eine Stiftung trennt man sich von diesem, da das Vermögen aus dem eigenen Vermögensbereich in das Eigentum übertragen wird. Das Vermögen wird sodann sicher und gewinnbringend angelegt, so dass die erwirtschafteten Überschüsse voll für den gemeinnützigen Zweck zur Verfügung stehen. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital erhalten bleiben und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten.

Was ist der Zweck einer Stiftung?

Den Zweck einer Stiftung bestimmt der Stifter, wenn er die Stiftung errichtet. Dieser Zweck ist fortan festgeschrieben und darf nicht wesentlich geändert werden.

Insofern ist der Stiftungszweck eine rechtlich vorgeschriebene Formalität, aber im Endeffekt sehr wichtig, da er das konkrete Förderprogramm für die Zukunft manifestiert. Wer sich mit der Formulierung des Stiftungszwecks beschäftigt, wird rasch feststellen, dass man sich in einem Spannungsfeld bewegt. Einerseits soll der Zweck das Anliegen der Stifterin, des Stifters klar zum Ausdruck bringen. Andererseits möchte sich eine Stifterin, ein Stifter zumindest zu Lebzeiten ein gewisses Maß an Freiheit bewahren, um Erfahrungen zu sammeln und die Ausrichtung entsprechend zu justieren. Für die Formulierung des Zwecks gilt: so konkret wie nötig, so flexibel wie möglich.

Welche Stiftungstypen gibt es? Was ist die rechtliche Firmierung?

Zu Beginn stellt sich natürlich wie bei jedem rechtlichen Geschäft des Lebens die Frage nach dem Kleid, in das man dies betten möchte. Hier werden die rechtsfähige und die nichtrechtsfähige, auch treuhänderische Stiftung unterschieden.

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

Bei der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine eigenständige Rechtsperson mit eigenen Organen (Vorstand, Kuratorium). Sie eröffnet dadurch insbesondere operativen Stiftungen große Handlungsspielräume. Allerdings unterliegt sie auch der behördlichen Aufsicht. Diese garantiert zwar, dass der Stifterwille dauerhaft erfüllt wird, jedoch kann die Beaufsichtigung zu Lebzeiten der Stifterin, des Stifters auch als hemmend erfahren werde. Hemmend in dem Sinne wie oben beschrieben bspw. wenn man auf Basis des Erfahrungen in den ersten Monaten oder Jahren die Satzung ändern will.

Treuhänderische Stiftung

Die Treuhandstiftung ist eine Alternative zur rechtsfähigen Stiftungen, denn sie lässt sich schnell und unkompliziert ins Leben rufen, da sie keiner staatlichen Anerkennung bedarf. Diese unselbstständige Stiftungsform wird von einem Treuhänder geführt, der das Stiftungskapital sorgfältig verwaltet und die Geschäfte im Sinne des Stifters führt.Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.