Was ist ein Unternehmen in der Umsatzsteuer?

Was umfasst das Unternehmen bei der Umsatzsteuer?

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.

Diese recht kurze Definition aus § 2 UStG wird in Abschnitt 2.7. UStAE – Unternehmen wie folgt erläutert:

Zum Unternehmen gehören sämtliche Betriebe oder berufliche Tätigkeiten desselben Unternehmers. Organgesellschaften sind – unter Berücksichtigung der Einschränkungen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 2 bis 4 UStG (vgl. Abschnitt 2.9) – Teile des einheitlichen Unternehmens eines Unternehmers.

Innerhalb des einheitlichen Unternehmens sind steuerbare Umsätze grundsätzlich nicht möglich.

In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte, die den eigentlichen Gegenstand der geschäftlichen Betätigung bilden, sondern auch die Hilfsgeschäfte (vgl. BFH-Urteil vom 24.2.1988, X R 67/82, BStBl II S. 622). Zu den Hilfsgeschäften gehört jede Tätigkeit, die die Haupttätigkeit mit sich bringt (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1964, V 227/62 U, BStBl 1965 III S. 34). Auf die Nachhaltigkeit dieser Lieferungen und Leistungen kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 20.9.1990, V R 92/85, BStBl 1991 II S. 35).

Ein Verkauf von Vermögensgegenständen fällt somit ohne Rücksicht auf die Nachhaltigkeit in den Rahmen des Unternehmens, wenn der Gegenstand zum unternehmerischen Bereich des Veräußerers gehörte.